Kosten & Erstattung durch die Krankenkassen

Eine Einheit in unserer Praxis (ca. 50 Minuten) wird mit 110 € veranschlagt.

 

Die Behandlung/ Therapie bei Klinischen PsychologInnen ist ab 1. Jänner 2024 im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungsträger enthalten und wird daher teilweise erstattet (ca. 31,50 € bis 45,00 €). 

Voraussetzungen dafür ist das Vorliegen einer Diagnose und die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung spätestens vor dem zweiten Termin (aktuell Bestätigung einer ärztlichen Untersuchung für die Inanspruchnahme von Psychotherapie). 

 

Private Zusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen klinisch-psychologische Behandlung, sodass der Restbetrag fast zur Gänze davon finanziert werden kann.


Die ÖH Innsbruck bezuschusst klinisch psychologische Behandlung für Studierende. Bitte informieren Sie sich direkt bei der ÖH.

 

Auch Privatkonsultationen sind möglich!

 

Eine klinisch-psychologische Behandlung (so auch mit Neuro- oder Biofeedback) kann in spezifischen Fällen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden.

 

Wir danken für Ihr Verständnis, dass 24 Stunden vor der Behandlung nicht abgesagte Termine zur Gänze in Rechnung gestellt werden müssen. Unsere Rechnungslegung erfolgt am Ende des Behandlungsmonats und ist sofort zur Zahlung fällig. Das Honorar ist laut § 6 Abs. 1 Z 19 UStG umsatzsteuerbefreit.